KMSE ← Zurück zur Startseite
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinweis zum Status dieses Dokuments: Dies ist ein Entwurf für Engineering- und Consulting-Leistungen im B2B-Bereich. Insbesondere Haftungsbeschränkungsklauseln unterliegen strengen Anforderungen des deutschen AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB). Dieser Entwurf ersetzt keine anwaltliche Prüfung und sollte vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin für IT-/Vertragsrecht geprüft und final abgestimmt werden.

§1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Planungs-, Engineering- und Integrationsleistungen zwischen KM Systems Engineering, Inhaber Kosta Mutafov (nachfolgend "KMSE"), und ihren Auftraggebern.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt KMSE nicht an, es sei denn, KMSE hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2Vertragsschluss

Angebote von KMSE sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von KMSE oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung im Einzelvertrag.

§3Leistungsumfang

KMSE erbringt technische Beratungs-, Planungs-, Analyse- und Integrationsleistungen im Bereich Video-, Netzwerk- und IT/OT-Systeme entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet KMSE eine Dienstleistung (Tätigwerden nach den anerkannten Regeln der Technik), keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Werkvertragliche Elemente (z. B. bei einer konkret abgegrenzten technischen Bewertung mit definiertem Ergebnis) können im Einzelvertrag gesondert vereinbart werden.

Die Auswahl und Beschaffung von Systemkomponenten erfolgt herstellerunabhängig auf Basis der technischen Anforderungen des jeweiligen Projekts.

§4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt KMSE die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zulasten von KMSE; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§5Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von KMSE ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, von KMSE nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Fristen entsprechend.

§6Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von KMSE innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Bei Zahlungsverzug ist KMSE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiteren nachgewiesenen Verzugsschadens zu verlangen.

§7Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Gutachten) entstehen, räumt KMSE dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wird.

Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KMSE.

§8Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§9Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Mängel sind KMSE unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§10Haftung

KMSE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von KMSE der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Hinweis: Diese Klausel ist ein üblicher Ausgangspunkt für B2B-Dienstleistungsverträge, muss aber im Einzelfall geprüft und ggf. an die konkrete Risikosituation und Versicherungsdeckung von KMSE angepasst werden.

§11Kündigung

Verträge über einzelne Projektleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerhafte Vertragsverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§12Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Einzelvertrags bedürfen der Textform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KMSE.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026 — Entwurf, vor Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen.